Das Gebiet des Medizinrechts stellt sich für den Laien aufgrund des großen Wissensvorsprungs der Mediziner als besonders undurchsichtig dar. Den geschädigten Patienten wird häufig eine
angemessene Regulierung ihrer Schadensersatzansprüche verweigert oder grundlos verzögert.
Schwerpunktbereich meiner Tätigkeit ist das Arzthaftungsrecht, d.h. die Überprüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus fehlgeschlagenen ärztlichen Behandlungen.